Zwangsvollstreckung aus dem Titel |
||
|
Ist gegen den Schuldner ein Vollstreckungstitel ergangen, so schließt sich hiernach die Zwangsvollstreckung an. Diese erfolgt bei uns aber nicht nach einem festgelegten Schema. Wir schauen uns individuell an, welche Zwangsvollstreckungsart am sinnvollsten erscheint. Da ein “normaler” Zwangsvollstreckungsauftrag an einen Gerichtsvollzieher meist zwischen 3 und 6 Monaten dauert bis dieser bearbeitet wird, ist beispielsweise eine Pfändung des Bankkontos oder des Lohnanspruches bei bekanntem Arbeitgeber vielversprechender. Auf Wunsch kann vorab auch eine detailierte Wirtschafts- bzw. Bonitätsauskunft eingeholt werden, um aussichtsreiche Zwangsvollstreckungsarten auswählen zu können. Dies erfolgt allerdings aufgrund der entstehenden Mehrkosten nur nach Absprache mit Ihnen. |
||
|
Sie haben noch Fragen? |
||