Mahnbescheid

Ist es absehbar, dass die Forderung unstreitig bleibt, schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an. Dieses Verfahren ist einfach, schnell und effektiv um einen gerichtlichen Titel zu erlangen, mit dem gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung oder eine Pfändung betrieben werden kann.

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so geht das Mahnverfahren in das streitige gerichtliche Verfahren über. Im Gegensatz zu reinen Inkassofirmen vertreten wir Sie auf Wunsch auch in dem streitigen Gerichtsverfahren. Das bedeutet, wir benötigen keine Vertragsanwälte zu denen Sie keinerlei direkten Kontakt haben. Ihre Forderung bleibt immer in unserer Hand und wir sind immer Ihr alleiniger Ansprechpartner.

Im streitigen Gerichtsverfahren gelten nunmehr die normalen Gebührensätze der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Diese werden mit den vorherigen Mahnkosten verrechnet. Es entstehen Ihnen und dem Schuldner somit keine Mehrkosten, die zur Folge hätten, dass der Schuldner bei einer Ratenzahlung zunächst riesige Forderung an das Inkassobüro zahlt, bevor bei Ihnen Geld ankommt.

Nähere Informationen über das Mahnverfahren und welche Möglichkeiten sich dem Schuldner eröffnen, finden Sie auf unserer ausführlichen Informationsseite

http://www.forderungseinziehung.de.

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