Außergerichtliche Mahnung |
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Sollten Sie in Ihrem Auftrag nichts Gegenteiliges vermerkt haben, wird dem Schuldner in einer außergerichtlichen Mahnung nochmals eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt. So hat der Schuldner noch ein letztes Mal die Möglichkeit, relativ kostengünstig das Verfahren zu beenden. Sollte der Schuldner aufgrund dieser Mahnung Einwendungen erheben, so werden diese Ihnen zur Prüfung und eventuellen Stellungnahme übersandt. Während dieser Zeit versuchen wir eventuell noch fehlende Angaben des Schuldners zu ermitteln. Verstreicht diese letzte Frist des Schuldners ohne Zahlung, so schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an. |
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