Anbieterkennzeichnung

Verantwortlich:

RA Holger Birkhahn

Stettiner Str. 25

65203 Wiesbaden

Tel.: 0611 1860311

Fax: 0611 1860312

 

E-Mail: info@anwalt-wiesbaden.info  

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

Ust. ID: DE188154112

Für Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG,  die Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA, sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft.

 

Datenschutzhinweis 

Gemäß § 33 BDSG und §3 TDDSG möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre Daten aus auf dieser Website verwendeten Formularen in maschinenlesbarer Form gespeichert und ausschließlich im Rahmen des bezeichneten Zweckes den mit dessen Erfüllung betrauten Mitarbeitern und ggf. dem Anbieter zugänglich gemacht werden.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere Unternehmen oder Werbetreibende ist ausgeschlossen!

Die Gewährleistung des Datenschutzes – der Schutz Ihrer Persönlichkeits-
rechte – ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um ein hohes Schutzniveau für die gespeicherten Daten zu gewährleisten.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.

 

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)

1. Name der verantwortlichen Stelle:
    Salzbrunn & Birkhahn - Rechtsanwaltskanzlei

2. Inhaber:
   Holger Birkhahn

    Datenschutzbeauftragter:
    keiner, da weniger als 5 Zugriffsberechtigte Mitarbeiter

 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
    Stettiner Str. 25, 65203 Wiesbaden

Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)

4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder  -nutzung:

Der Hauptzweck ist die Abwicklung von Mandantenverträgen, Erstellen von Gutachten, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung und -vertretung.

5. Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien:
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter Punkt 4 genannten Zwecke erforderlich sind:

- Mandantenverwaltungsverfahren:
  Ansprechpartner, Adressdaten, Vertragsdaten, Zahlungs- und Steuerungsdaten

- Personalverwaltungsverfahren:
  Planungsdaten, Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten von z.B.
  Bewerbern, Mitarbeitern und möglichen Anspruchsberechtigten

- Lieferantenverwaltungsverfahren:
  Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten

- Interessenbetreuungsverfahren:
  Adressdaten, Produktinteresse

 

6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern:

Grundsätzlich erhalten die Mandanten selbst die Daten bzw. die von der Lohn- und Gehaltsabrechnung betroffenen Mitarbeiter. Ohne Einverständnis der Mandanten werden keine personenbezogenen Daten an andere Empfänger weitergeleitet. Liegt das ausdrückliche Einverständnis oder der Auftrag der Mandanten vor oder bestimmen dies vorrangige Rechtsvorschriften, so werden Daten an die Finanzämter, Träger der Sozialversicherungen,
Banken, Versicherungen, Gerichte und andere Behörden und öffentliche Stellen weitergegeben.
Für die Lohn- und Finanzbuchführung werden die Daten zur Verarbeitung im Rechenzentrum der DATEV eG, Nürnberg gespeichert und verarbeitet.

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Gemäß den Vorschriften für Rechtsanwälte besteht die Pflicht, die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages übergebenen Daten und in diesem Zusammenhang selbst erstellten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 10 Jahre lang aufzubewahren. Löschungen von Daten werden bei einem Dauermandatsverhältnis über diese Zeit hinaus im Regelfall nicht durchgeführt, wenn das Interesse der Mandanten an einer langfristigen Verfügbarkeit dieser Daten besteht. Sind vom Gesetzgeber andere vorrangige Aufbewahrungsfristen vorgesehen, werden diese eingehalten.
Bei Bedarf eines Mandanten werden die Unterlagen grundsätzlich herausgegeben. Sofern es gewünscht wird, werden die Daten gelöscht.

Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten des Mandanten werden nach Beendigung eines Mandatverhältnisses im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

 

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht und ist derzeit nicht geplant.

Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, wird diese nur nach Maßnahme der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß § 4 b und 4 c BDSG erfolgen.