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der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Ust. ID: DE188154112 Für Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, die Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA, sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft.
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Persönlichkeits- Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
Öffentliches Verfahrensverzeichnis Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG) 1. Name der verantwortlichen Stelle: 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG) 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Der Hauptzweck ist die Abwicklung von Mandantenverträgen, Erstellen von Gutachten, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung und -vertretung. 5. Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien: - Mandantenverwaltungsverfahren: - Personalverwaltungsverfahren: - Lieferantenverwaltungsverfahren: - Interessenbetreuungsverfahren:
6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern: Grundsätzlich erhalten die Mandanten selbst die Daten bzw.
die von der Lohn- und Gehaltsabrechnung betroffenen Mitarbeiter. Ohne
Einverständnis der Mandanten werden keine personenbezogenen Daten an andere
Empfänger weitergeleitet. Liegt das ausdrückliche Einverständnis oder der
Auftrag der Mandanten vor oder bestimmen dies vorrangige Rechtsvorschriften,
so werden Daten an die Finanzämter, Träger der Sozialversicherungen,
7. Regelfristen für die Löschung der Daten: Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten des Mandanten werden nach Beendigung eines Mandatverhältnisses im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, wird diese nur nach Maßnahme der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß § 4 b und 4 c BDSG erfolgen.
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