Zahlungsüberwachung

Nach Rücksprache mit Ihnen schließen wir mit den Schuldnern auch Ratenzahlungsvereinbarungen ab, die wir überwachen. Diese sind in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Eingehende Raten werden zunächst gemäß § 367 BGB auf die Kosten des Inkassoverfahrens, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

Nach Abgeltung der Kosten, werden Zahlungen des Schuldners somit unmittelbar an Sie weitergeleitet. Es fallen keinerlei zusätzliche Provisionen oder ähnliches an.

Kann nur ein Teilbetrag der Kosten eingezogen werden, so wird der Restbetrag der entstandenen Kosten Ihnen in Rechnung gestellt. Wie hoch Ihr Kostenrisiko ist, können Sie gerne per E-Mail abfragen.

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